- Erbuntertan
Erbuntertan, Untertan einer Erbherrschaft. Auf der Erbuntertänigkeit beruhen das Dienst- und Schutzrecht etc., s. Leibeigenschaft.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Erbuntertan, Untertan einer Erbherrschaft. Auf der Erbuntertänigkeit beruhen das Dienst- und Schutzrecht etc., s. Leibeigenschaft.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.